Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)!

 

 

AGB von: www.ferrari-mieten-vermietung.ch

Die nachfolgenden AGB sind mit Stand Dezember 2014 gültig.




1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen www.ferrari-mieten-vermietung.ch und ihren Vertragspartnern [Kunden]. 

    Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.


2. Der Vertrag oder die Verträge www.ferrari-mieten-vermietung.ch und ihren Kunden entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes, eines schriftlichen
    Vertrages, durch mündliche Erklärung, Bestätigung durch E-Mail, SMS, definitive Reservierung durch Mail, SMS durch den Mieter. Aufnahme aller
    Art ist für schulungszwecke und für interne zwecke möglich und zum Schutz von missbrauch und Bleiweiß Material möglich.

3. Ein Rücktritt vom Vertrag, von der Buchung durch den Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet: pauschal  CHF
   100.00. Rücktritt bis 70 Tage vor dem Mietdatum: zusätzlich 25 % des vereinbarten  Mietpreises. Rücktritt bis 60 Tage vor dem Mietdatum zusätzlich 40% de vereinbarten
   Mietpreises, Rücktritt bis 7 Tage vor dem Mietdatum: zusätzlich 100% des vereinbarten Mietpreises. Gutscheine sind ab. Ausstelldatum 1. Jahr Gültig.

   Bei Krankheit oder Unfall des Mieters, wird einen Gutscheinausgestellt im Wert der gebuchten Option zugestellt.  Der Mieter ist Verpflichtet innert 3 bis 4 Tagen den
   Gutschein über E-Banking zu begleichen. Der Mieter hat auf Verlangen des Mieters ein Arztzeugnis vorzuweisen. Es werde keine Vorauszahlungen oder Gutscheine  
   zurückerstattet bei Absagen des Vermieters. 

  Ein Rücktritt seitens Vermieter ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, Naturkatastrophen etc. Das Wetterrisiko
  trägt der Mieter. Bei Schnee, Regen, Gewitter oder Sturm kann es je nach Stärke zum Schutz des Autos und des Materials zum Rücktritt durch den Vermieter kommen.
  Fällt das Auto infolge Unfall, Verlust oder höherer Gewalt (im Sinne der genannten Gründe) aus, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Keine Haftung oder
  Ausfallansprüche möglich. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch einen neuen Termin zu gewähren. Es werden keine Anzahlungen zurückgezahlt.

4. Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. CHF 50.00 oder nach Aufwand verrechnet. 

5. Reglungen der Gutscheine. Sollte das gewünschte Auto an Ihren Wunschdatum nicht verfügbar sein wegen Reparaturen, Defekt, Verkauf. So steht Ihnen ein anders Auto
    von www.ferrari-mieten-vermietung.ch zur Verfügung, welches verfügbar ist. Das kann auch eine andere Auto Marke sein zb. Lamborghini! Gutscheine werden nicht in
    Bar zurückbezahlt. Alternativ kann das aus den genannten Gründen nicht verfügbare Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt reserviert werden.

6. Ausland Fahrten nur mit Genehmigung des Vermieters.

7. Wird das Auto beschädigt zurückgegeben, werden alle Kosten dem Mieter/Kunden in Rechnung gestellt. Neupreis des Auto je nach Auto zwischen CHF 30‘000.00 bis zu
    CHF 260‘000.00. Die Kaution beträgt immer CHF 1‘000.00, es sei denn, es werden abweichende Abmachungen schriftlich festgehalten. Beiden Sportwagen

    besteht eine Vollkaskoversicherung, der Selbstbehalt des Kunden/Mieter ist über 25 Jahre CHF 5‘000.00, unter 26 Jahre 6‘000.00 Selbstbehalt inkl. allfälligen
    Bonusverlust gemäss AVB.

8. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Auto wird vollgetankt abgeliefert und ist vollgetankt zurückzugeben.

9. Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietfahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet
    sich das Fahrzeug bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese sofort schriftlich auf dem Vertrag zu vermerken, damit bei der Rückgabe keine
    Missverständnisse entstehen. Es wird ein Mängelprotokoll erstellt, dieses ist massgebend für die Feststellung des Zustandes. Bei Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll
    erstellt. 

10. Es wird bei der Übergabe des Autos ein Mietvertrag unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung erklärt sich der Mieter mit den vorliegenden AGB`s vom Januar
      1.1.2016 einverstanden zu sein.

11. Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Der Gerichtsstand ist Luzern.

12. Bei Übergabe wird das Auto mit dem Mieter geprüft und per Unterschrift die Übergabe bestätigt. Mit der Unterzeichnung erklärt sich der Mieter mit dem festgestellten
      und im Mängelprotokoll vermerkten Zustand einverstanden.

13. Das Parkieren auf dem AMAG Areal ist auf eigene Verantwortung machbar. Wir lehnen jede Haftung ab. Auf Wunsche stellen wir Ihnen einen Kostenlosen Parkplatz zur
      Verfügung.   

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Adresse: A. Lindenmann, Ferrari Service, Sandblatte 9, 6026 Rain Tel. 079 350 34 34



        
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